
SilentCare
Effektive Raumluftfiltration für ein hohes Maß an Sicherheit!
Luftreiniger SilentCare mit HEPA-Filter
SAUBERE LUFT IN ALLER MUNDE
Reine Luft frei von Viren, Bakterien und anderen Schadstoffen fördert wesentlich unsere Gesundheit. Besonders in Räumen mit hoher Personenfrequenz steigt die Zahl luftgetragener Schadstoffe schnell an und erhöht damit die Infektionsgefahr mit Krankheitserregern enorm.
Insbesondere für Räume bei denen eine Frischluftzufuhr nicht im optimalen Maße gewährleistet werden kann, ist der Luftreiniger SilentCare mit HEPA-Filter-Funktion von Filtration Group Industrial die perfekte Lösung. Dieser filtert die Umgebungsluft regelmäßig und vor allem sehr leise. Der Geräuschpegel von SilentCare liegt deutlich unter dem durchschnittlichen Geräuschpegel eines Büros von ca. 50 – 60 dB(A) und garantiert störungsfreies Arbeiten.


HEPA-Filterelement
Der Luftreiniger SilentCare ist mit einem HEPA-Filter ausgestattet.
HEPA-Filter in der Abscheideklasse H14 nach EN1822
(filtert mind. 99,995 % der Schadstoffpartikel im Bereich 0,1 – 0,3 µm)
Das nach der europäischen Norm EN1822 zertifizierte dreilagige Filtermedium sorgt für eine effiziente Filtration nahezu aller Aerosole, die sich in der Umgebungsluft geschlossener Räume befinden. So können Schadstoffe auf ein Minimum gesenkt werden. Die filtrierende Mikroglasfaserschicht befindet sich eingebettet zwischen zwei Polyestervliesen. Dadurch ist ein Kontakt mit der Filterschicht ausgeschlossen.
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Aktivkohle-Filterelement
Erweitern Sie Ihren Raumluftfilter SilentCare um ein Aktivkohleelement und entfernen Sie unangenehme Gerüche aus Ihrer Raumluft.
852 501 AC SILENTCARE
- Elementtyp: 852er Baureihe
- Artikel-Nummer: 72495489
- Höhe (mm): 200
- Aussendurchmesser (mm): 500
- Elementform: zylindrisch
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Leiser und zugluftfreier Betrieb
Der Luftreiniger SilentCare mit HEPA-Filter garantiert einen extrem leisen und zugluftfreien Betrieb (43 dB(A)) bei optimaler Luftumwälzung im Vergleich zu marktbegleitenden Geräten auf Grund von großer Filteroberfläche.
Ein mehrstufiger Betrieb ermöglicht eine individuelle Anpassung an die Raumnutzung sofern ein Stoßlüften nicht zwischen zwei Nutzungswechseln möglich ist. Es besteht die Möglichkeit über die Boost-Funktion höhere Luftwechselraten zu erzielen und somit gezielt mögliche Schadstoffe aus der Luft auszufiltrieren.

Luftzirkulation und -reinigung
Der Luftreiniger SilentCare mit einem HEPA-Filter punktet mit folgenden Details:
- 360°-Luftzirkulation und -reinigung
- Luftstrom von 600 m³/h +/- 50 m³/h (max. 900 m³/h +/- 50 m³/h)
- 5-facher Luftwechsel pro Stunde für Räume bis max. 70 m²
Überzeugend
Der Raumluftfilter SilentCare mit HEPA-Filter-Funktion ist ein in Deutschland hergestelltes Produkt – „made in Germany“. Dank eines schlichten Designs ist das Gerät durch Rollen mobil und flexibel einsetzbar und punktet durch einen geringen Platzbedarf. Der Raumluftfilter überzeugt mit einem sehr geringen Energieverbrauch.
Auch für Allergiker geeignet?
Viele Menschen sind heutzutage von Allergien betroffen. Der Auslöser kann ein biogener, chemischer und partikelförmiger Schadstoff sein.
In der VDI Richtlinie 6022 Blatt 5 werden Anforderungen an die Prüfung und Bewertung von technischen Geräten beschrieben, die zur Vermeidung allergener Belastungen bereitgestellt werden. Unter anderem auch ortsveränderbare Luftreiniger behandelt.
Auf Grund der extrem guten Abscheidung des Filterelementes, welches im SilentCare verbaut ist, kann davon ausgegangen werden, dass nahezu keine allergieauslösenden Aerosole (Partikel) in der gefilterten Luft vorhanden sind.
Das Filtermaterial ist ein dreilagiger Aufbau und besteht auf den Außenseiten aus Polyesterfasern und in der eigentlichen Filterschicht aus Glasfasern. Diese sind überwiegend wasserabweisend, so dass Pilze und andere Organismen schlecht bis gar nicht auf dem Material wachsen können. Der Kleber des Filterelements hat eine Lebensmittelzulassung und kann so auch als unbedenklich angesehen werden.
Anmerkung: Der SilentCare wurde nicht von einem unabhängigen Prüfinstitut nach der Richtlinie VDI 6022 Blatt 5 geprüft. Die Eignung des SilentCare zur Abscheidung allergener Aerosole wurde aus bereits vorhandenen Daten anderer Normen abgeleitet.
Flyer SilentCare_Allergiker_PDF DownloadWas hat der SilentCare was andere Luftreiniger nicht haben?
Der FG SilentCare hat einen Volumenstrom von 600 m³ pro Stunde oder 900 m³ pro Stunde in der zweiten Stufe, hiermit ist der geforderte Luftaustausch von 5 bis 6 mal pro Stunde für sehr viele Räume gewährleistet. Die niedrige Lautstärke, die maximal einem Drucker entspricht, ist deutlich leiser als die Lautstärke in einem normalen Büro.
Der SilentCare überzeugt durch viele Vorteile und hat ein Preis/Leistungsoptimum in den Rubriken
- Technik
- Handhabung
- Lautstärke
- Abscheideleistung, Standzeit
- Energieverbrauch und Design
Optionen
Der SilentCare kann mit einem Wandhalter zur zusätzlichen Standsicherung befestigt werden. Außerdem kann er noch mit einem Bewegungsmelder ausgestattet werden, der zur automatischen Ein- und Abschaltung des mobilen Gerätes genutzt werden kann.
Flyer Montageanleitung Bewegungsmelder_Pdf Download Flyer Montageanleitung Wandhalterung_Pdf DownloadFörderprogramme für Luftreiniger
ZUR EINDÄMMUNG DER CORONA-PANDEMIE UNTERSTÜTZEN BUND UND LÄNDER DIE INVESTITIONEN IN MOBILE LUFTREINIGER MIT MEHREREN FÖRDERPROGRAMMEN
Um die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen, stellt die Bundesregierung für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Die Geräte sollen dabei helfen, das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu reduzieren und die Gesundheit von Schul- und Kitakindern zu schützen. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 50 Prozent. Die Beantragung der Mittel und die Umsetzung erfolgen über die Länder.
BUNDESWEIT
Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe III finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung und können damit finanzielle Einbußen der Corona-Pandemie ein Stück weit kompensieren.
Die Anschaffungskosten für Luftreiniger können ab dem 1. September 2020, die für unternehmerische Zwecke angeschafft wurden, u.a. auch über diese Förderung abgedeckt werden. Es gelten folgende Erstattungen für die Überbrückungshilfe (2. Phase):
- Bei ≥ 30 bis < 50 Prozent Umsatzrückgang werden 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet
- Bei ≥ 50 bis ≤ 70 Prozent Umsatzrückgang werden 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet
- Bei > 70 Prozent Umsatzrückgang werden 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet
Aktuelle Information vom 14. Juli 2021: Der Bund stellt 200 Millionen Euro für mobile Luftfilter in Schulen und Kitas zur Verfügung.
BAYERN
Die bayrische Landesregierung stellt für die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten und dezentrale Lüftungsanlagen Fördergelder zur Verfügung. Das Förderprogramm ist für mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder für eine Kombination dieser Technologien gültig. Es können bis 50 % der Anschaffungskosten gefördert werden, maximal 1.750 € pro Raum. Das Programm ist gültig ab 01. Mai 2021.
Die Förderrichtlinien sowie die notwendigen technischen Voraussetzungen haben wir entsprechend hinterlegt. Die Anträge zur Förderung müssen bis zum 31.12.21 elektronisch bei der jeweiligen Bezirksregierung zur Genehmigung vorliegen.
Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen und heilpädagogische Einrichtungen werden über eine separate Förderrichtlinie abgedeckt.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Im Rahmen der Corona-Pandemie stellt das Land Baden-Württemberg Fördermittel in Höhe von 40 Millionen Euro zur Verfügung. Förderfähig sind die Anschaffung von Tablets und Laptops, wie auch die Ausstattung mit Luftfiltern in Klassenräumen von Bildungseinrichtungen.
Es ist keine Antragsstellung zur Förderung ist nicht notwendig. Das Land bezahlt initiativ einen einmaligen Grundbetrag zzgl. einer weiteren flexiblen Summe abhängig von der Anzahl de Schüler*innen an einer Bildungseinrichtung.
Aktuelle Information vom 06. Juli 2021: Die baden-württembergische Landesregierung stellt ein Förderpaket für Luftfiltergeräte in Höhe von 60 Millionen Euro in Aussicht. (Quelle: FAZ). Weitere Details hierzu wurden jedoch noch nicht bekannt gegeben.
BERLIN
Der Berliner Senat verabschiedet im November 2020 ein Förderpaket von 4,5 Millionen Euro für die Anschaffung von 1200 mobilen Raumluftfiltergeräten. Die Geräte sind für den Einsatz hauptsächlich in Bildungseinrichtungen ohne hinreichende Frischluftzufuhr gedacht, um die Ausbreitung einer COVID-19 Infektion zu reduzieren.
Details zur Beschaffung von Luftreinigungsgeräten in Schulen liegen derzeit noch nicht vor.
HESSEN
Hessische Schulen erhalten Fördermittel in Höhe von 10 Mio. €. Das Förderprogramm beinhaltet u.a. auch die Anschaffung von Luftreinigern und kann individuell von den Schulträgern entschieden werden.
(Quelle: Hessisches Kultusministerium)
NORDRHEIN-WESTFALEN
Schulen und Kitas werden durch ein zweites Förderprogramm in Höhe von 90,4 Mio. € durch das Land und den Bund gestützt, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegen zu wirken. Das Programm beschränkt sich auf Räume, in denen das Lüften aufgrund von ausschließlich kippbaren Fenstern oder zu kleinen Lüftungsklappen, nur bedingt möglich ist. Die Räume fallen in die Kategorie 2.
Der Bund hat eine rückwirkende Förderung für das neue Schuljahr für bereits gekaufte Geräte zugesichert.
RHEINLAND-PFALZ
Das Land Rheinland-Pfalz stellt Schulen Fördergelder in Höhe von 6 Mio € zur Anschaffung mobiler Luftreiniger zur Verfügung. Der Fördersatz ist mit bis zu 100 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben festgesetzt, maximal jedoch 3.500 € pro Reinigungsgerät. Die Anschaffungskosten des mobilen Gerätes mit Filterfunktion fallen unter die Förderrichtlinien.
(Quelle: Land Rheinland-Pfalz Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion)
SAARLAND
Das Saarland unterstützt kommunale Schulträger bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit bis zu 100 %. Hierbei werden Anschaffungskosten bis max. 3.000 € abgedeckt. Das Förderprogramm umfasst in Summe 4 Mio. €, die aber noch nicht vollständig abgerufen wurden.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung)
THÜRINGEN
Das Land hat bis dato noch keine Fördermittel zur Ausstattung von Bildungseinrichtung in Aussicht gestellt.
HAMBURG
Bis zum Herbst können mobile Luftreinigungsgeräte per Ausschreibungsverfahren für ca. 10.000 Unterrichtsräume angeschafft werden. Die Unterstützung aller Länder seitens des Bundes wurde auf 200 Mio. € festgelegt. Hamburg selbst wird hier ca. 20 bis 30 Mio. € selbst einbringen.
(Quelle: TAZ.de)
NIEDERSACHSEN
Niedersachsen möchte mit einem zusätzlichen Förderprogramm für Lüftungsanlagen jüngere Schüler*innen vor der Ausbreitung der Delta-Variante von SARS CoV-2 schützen sowie auch dem mangelnden Impfangebot für diesen Personenkreis entgegenwirken.
Das Land trägt hierbei 80 % der Anschaffungskosten. 20 % der Kosten sind vom Schulträger selbst zu begleichen. In Summe stehen 20 Mio. € zur Verfügung. Die Förderung kann entsprechend angepasst werden, sollte sich ein weiterer Investitionsbedarf ergeben.
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung)
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Das Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten für mobile Luftfilter mit Filterfunktion durch ein spezielles Förderprogramm. Öffentliche und freie Schulträger können hier finanzielle Unterstützung beantragen.
Das Programm erstreckt sich auf 2 Mio.€ mit der Option zur Aufstockung, sollte sich zusätzlicher Bedarf an den Bildungseinrichtungen ergeben. Anträge werden beim Landesförderinstitut eingereicht. Die Luftreinigungsgeräte können aber bereits im Vorfeld ohne Antragsbewilligung gekauft werden.
Die finanzielle Unterstützung muss noch durch den Finanzausschuss des Landes verabschiedet werden.
(Quelle: Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur)
SCHLESWIG-HOLSTEIN
Die Kommunen des Landes Schleswig-Holstein erhalten eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3,5 Mio. € für die Anschaffung von Luftfiltern. Da das Programm eine Kofinanzierung darstellt, müssen die Träger nur noch einen Teil selbst finanzieren.
(Quelle: Landesregierung Schleswig-Holstein)
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Für Saubere Luft
Lüften versus Raumluftfilter
- Raumluftfilter sorgen für kontinuierlich für eine angemessene Raumluftqualität. Ein manuelles Regulieren mittels Fenster entfällt.
- Zur Verhinderung von indirekten Infektionen ist eine ausreichende Frischluftzufuhr oder eine sehr gute Filterung der Raumluft erforderlich.
- Bei der Stoßlüftung kann bei geeigneten Windbedingungen oder Temperaturunterschieden die vorhandene Schadstoffkonzentration im Raum innerhalb kürzester Zeit stark verringert werden. Nach dem Schließen der Fenster steigt die Konzentration allmählich wieder an.
- Um die Schadstoffkonzentration auf einem niedrigen Niveau zu halten, muss daher häufig stoßgelüftet oder besser dauergelüftet werden.