Staatliche Förderung zu Ihrem Vorteil!
Sie wollen Ihren alten Kompressor durch ein neues effizienteres Gerät ersetzen? Dann profitieren Sie ab sofort von 25 % Förderung vom Staat.
WAS IST NEU?
Um Fördermittel für Produkte wie Schraubenkompressoren zu erhalten, ist es nun erforderlich, vor der Bestellung einen Antrag bei der BAFA zu stellen. Gerne unterstützt Sie das Team der FILCOM GmbH bei Fragen rund um die Förderung und Antragsstellung. Bitte beachten Sie, dass die Bestellung Ihres Kompressors erst nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheids möglich ist, was in der Regel ca. 2 – 6 Wochen dauert. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Wenn Sie eine veraltete Druckluftanlage in Ihrem Unternehmen haben, die Sie gerne gegen ein neues und effizienteres Gerät tauschen möchten, dann sind Sie bei der FILCOM GmbH genau richtig! Wir helfen Ihnen, von einer staatlichen Förderung von bis zu 25 % durch die BAFA bei der Ersatzanschaffung zu profitieren.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt im Rahmen des Programms „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ verschiedene Geräte aus dem Bereich Drucklufttechnik. Dazu gehören Ersatzanschaffungen von Druckluftanlagen wie Schraubenkompressoren, Nachrüstungen / Ersatzanschaffungen von übergeordneten Steuerungen, Kompressoren mit Drehzahlregelung, Dämmung von Anlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Investitionen in Ultraschallmessgeräte (Leckagemessgeäte) zur Ortung von Leckagen.
MODUL 1:
Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern können von der Förderung im Modul 1 profitieren, wobei Kleinunternehmen einen Zuschuss von 25 % und mittelständische Unternehmen von 20 % erhalten. Dabei besteht die Möglichkeit einer Förderung einzelner Komponenten entweder im Modul 1 „Querschnittstechnologien“ oder im Modul 4 „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“.
Die Förderung erstreckt sich auf den Erwerb und die Installation folgender Anlagen und Komponenten:
Bitte beachten Sie, dass die Anlagen oder Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, vorhandene Bestandsanlagen oder -komponenten im Unternehmen ersetzen müssen. Neuanschaffungen werden nicht unterstützt!
MODUL 4:
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen haben hier die Möglichkeit, Anlagen aus bestimmten Technologiekonzepten zu fördern, ohne ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen.
Der Förderungssatz liegt dabei für kleine Unternehmen (KU) bei maximal 15 % und für mittlere Unternehmen (MU) bei maximal 10 % (große Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen). Das Investitionsvolumen muss pro Maßnahme mindestens 10.000 Euro betragen, wobei der maximale Förderbetrag pro Vorhaben 20 Mio. Euro beträgt.
Um Unterstützung zu erhalten, ist die Einschaltung eines Energieberaters erforderlich, der den Nachweis erbringt, dass der Endenergiebetrag durch den Anlagentausch um mindestens 15 % gesenkt wird.
NEU
Ab dem 15. Februar 2024 tritt eine aktualisierte Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) der BAFA in Kraft. Antragsberechtigt für einen Zuschuss sind nun kleine und mittlere Unternehmen, die entweder eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister bzw. in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Dies umfasst private Unternehmen, kommunale Einrichtungen sowie freiberuflich Tätige, sofern ihre Betriebsstätte hauptsächlich für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird. Auch Kontraktoren sind berechtigt, die im Auftrag eines antragsberechtigten Unternehmens mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland entsprechende Maßnahmen durchzuführen.
Die Änderungen:
Maßgebend ist auch, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt. Gemäß der Definition der EU-Kommission (Empfehlung 2003/361) werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anhand der Mitarbeiterzahl, des Umsatzes und der Bilanzsumme in Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen unterteilt.
KATEGORIEÜBERSICHT
FÖRDERSÄTZE
INFO
Es besteht die Möglichkeit, 30 % der Anschaffungskosten für die Anlage als Nebenkosten anzuerkennen, z.B. für Dienstleistungen eines Installationsunternehmens oder Installationsmaterials. Diese Kosten können ebenfalls mit dem entsprechenden Fördersatz von 20 % oder 25 % gefördert werden.
HOCHEFFIZIENTE KOMPRESSOREN
ÜBERGEORDNETE STEUERUNG BEI MEHREREN KOMPRESSOREN
ULTRASCHALLMESSGERÄT
WÄRMERÜCKGEWINNUNG
Querschnittstechnologien sind Technologien, die weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Wirtschaftsbereiche und -prozesse haben, was zu einem umfassenden strukturellen Wandel in der Wirtschaft führt. Sie sind bekannt für ihre signifikanten Produktivitätseffekte und ihre herausragende Energieeffizienz, wie sie bei den förderfähigen Kompressoren zum Tragen kommt.
Vom Antrag bis zur Auszahlung der BAFA-Förderung
Welche Technologien im Bereich der Druckluft werden durch die BAFA gefördert?
HOCHEFFIZIENTE QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN – MODUL 1
Wer sein bestehendes Druckluftsystem erneuert, kann unter Berücksichtigung der De-minimis-Beihilfenregelung eine BAFA-Förderung von bis zu 300.000 Euro pro Standort erhalten. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Unternehmen innerhalb von 3 Steuerjahren maximal 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten darf.
Im Vergleich zur Förderung einzelner Maßnahmen ermöglicht die systemische Optimierung nicht nur die Förderung des Kompressors, sondern auch der gesamten Peripherie wie Kältetrockner, Filter, Druckluftbehälter, Wärmerückgewinnung und Druckluftnetz inklusive Montage. Dabei können bis zu 25 % der Kosten (für kleine Unternehmen: 25 %, für mittlere Unternehmen: 20 %) gefördert werden.
Zusätzlich können Maßnahmen gefördert werden, die zur Verbesserung der Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie beitragen, unter Berücksichtigung der Systemanbindung. Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens ein neuer Kompressor, idealerweise ein Schraubenkompressor, im System angeschafft wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass nur Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro von der BAFA-Förderung profitieren können.
Zudem muss vor Beginn der Umsetzung der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko die Entscheidung (Zuwendungsbescheid) über den Antrag abgewartet werden.
ENERGIEBEZOGENE OPTIMIERUNG VON ANLAGEN UND PROZSSEN – MODUL 4
Förderfähig sind investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme für gewerbliche Prozesse in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die in den Modulen 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
Die geförderten Maßnahmen in diesem Modul sind technologieoffen und umfassen beispielsweise auch Gebläse. Voraussetzung ist ein qualifiziertes Einsparkonzept, das entweder von einem zugelassenen Energieberater, dem Unternehmen selbst (nach DIN EN 50001) oder einem EMAS-zertifizierten Energie- und Umweltmanagementsystem erstellt wurde. Eine Energieeinsparung von mindestens 15 % gegenüber der Endenergie der ausgetauschten Anlage muss nachgewiesen werden.
Der Investitionszuschuss beträgt für kleine Unternehmen maximal 15 % und für mittlere Unternehmen maximal 10 % (große Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen). Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen. Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben beläuft sich auf 20 Mio. Euro.
Die Umsetzung der im Modul-4-Antrag enthaltenen Maßnahmen darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zu einem förderschädlichen Zustand, wodurch eine Förderung grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Lieferungs- oder Leistungsverträge, die zur Umsetzung gehören, können jedoch bereits direkt nach Antragstellung abgeschlossen werden.
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann im Modul 4 ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden. Dabei müssen die individuellen Gründe, die einem Abwarten des Zuwendungsbescheids im Einzelfall entgegenstehen, gesondert erläutert werden.
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Sie benötigen eine Beratung oder Unterstützung? Das Team der FILCOM GmbH steht Ihnen gerne bei der Beantragung Ihrer Fördermittel für Kompressoren sowie für Schraubenkompressoren zur Verfügung.
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