Aktueller Förderzuschuss erhöht sich auf max. 50 %.
FÜR KOMPRESSOREN FÜR INDUSTRIELLE ANWENDUNGEN
Die erfolgreiche „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird zum 01. November 2021 um neue Fördermöglichkeiten für Ressourceneffizienz und Transformationskonzepte ergänzt. Neben einer Erweiterung des Moduls 4 um den Fördertatbestand der Ressourceneffizienz wird das Förderprogramm zudem um ein fünftes Modul ergänzt – der Förderung von Transformationskonzepten. Darüber hinaus werden Maßnahmen für die außerbetriebliche Abwärmenutzung zukünftig mit einem erhöhten Fördersatz gefördert und es erfolgt u.a. eine Erhöhung des Förderdeckels für KMU.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verlängert das Programm bis zum 30.06.2024 im Zuge der Novellierung, mit Option bis zum 31.12.2026.
Die BAFA-Richtlinie für Investitionsförderungen zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien ist verlängert worden.
Bis zum 30.06.2024 können Sie laut der BAFA-Richtlinie für Investitionsförderungen zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien einen BAFA-Förderantrag stellen. Wird dieser genehmigt, können bis zu 50 % der Investitionskosten vom Staat zurückerstattet werden.
Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und tauschen Sie Ihr Altgerät gegen einen neuen Kompressor aus und profitieren Sie dabei von der staatlichen Förderung. Der Vorteil liegt ganz klar auf der Hand: Sie schützen mit einem neuen Druckluftsystem die Umwelt dank eines neuen energieeffizienten Gerätes. Außerdem werden die Energiekosten durch den Einsatz eines energieeffizienteren Gerätes dauerhaft gesenkt und Sie erhalten durch die Investitionsförderung 50 % der Kosten vom Staat wieder zurück.
Geförderte Maßnahmen im Rahmen des Moduls 4 sind ab sofort technologieoffen und nicht mehr technologiegebunden. Es entfällt das zusätzliche Formular „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beim BAFA-Antrag auf Förderung von Querschnittstechnologien im Modul 1. Es kann somit mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme – auf eigenes finanzielles Risiko – nach Eingang im BAFA begonnen werden oder aber erst die Entscheidung (Zuwendungsbescheid) abgewartet werden.
Mit bis zu 40 % werden Ersatz- oder Neuanschaffungen von Druckluftanlagen (Schraubenkompressoren und die KAESER Kolbenkompressoren i.Comp 8 & 9) und Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen, Kompressoren mit Drehzahlregelung, Dämmungen von Anlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung gefördert. Hierzu zählen Erstinvestitionen in ein Ultraschallmessgerät zum Auffinden von Leckagen (Leckage-Messgerät).
ACHTUNG:
Ein Antrag bei der BAFA ist die Voraussetzung für Fördermittel. Die Bestellung Ihres Kompressors ist nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (ca. 2 – 6 Wochen) ohne Probleme möglich.
HOCHEFFIZIENTE KOMPRESSOREN
ÜBERGEORDNETE STEUERUNG BEI MEHREREN KOMPRESSOREN
ULTRASCHALLMESSGERÄT
WÄRMERÜCKGEWINNUNG
Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 4 und 15 bar Überdruck liegen. Der Kompressor muss in Abhängigkeit des Druckniveaus eine Effizienz bei der Drucklufterzeugung gemäß dem mittleren spezifischen Leistungswert nach den Tabellen 2 und 3 (siehe Merkblatt Modul 1 – Querschnittstechnologien). Der spezifische Leistungswert ist nach den Vorgaben der ISO 1217:2009 Annex C/E zu ermitteln. Kältetrockner sind bei der Bestimmung nicht zu berücksichtigen. Bei drehzahlgeregelten Kompressoren wird die spezifische Leistungsaufnahme bezogen auf den Bestpunkt ermittelt.
Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs (z.B. Betrieb in gemeinsamen Druckband) übernehmen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich in Kombination mit einer anderen geförderten Maßnahme gemäß Ziff. 1.4. Je Antragssteller wird maximal ein Leckagegerät mit Netto-Investitionskosten von maximal 500 Euro förderfähig.
Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.
INFO
Technologien, die auf breiter Ebene d.h. in vielen Wirtschaftssektoren und über viele Wertschöpfungsketten hinweg für einen gesamtwirtschaftlichen Strukturwandel sorgen sind s.g. Querschnittstechnologien. Sie gehen mit erheblichen Produktivitäts-Effekten und einer beispielhaften Energieeffizienz einher, wie es bei den förderfähigen Kompressoren der Fall ist.
Vom Antrag bis zur Auszahlung der BAFA-Förderung
MODUL 1: HOCHEFFIZIENTE QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN
MODUL 4: ENERGIEBEZOGENEN OPTIMIERUNG VON ANLAGEN UND PROZESSEN
Damit Fördermittel beantragt werden können, müssen folgende Nachweise erbracht werden:
Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen oder im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind, sind berechtigt für einen Antrag und einen Zuschuss. Hierzu zählen private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und Contractoren, die in dieser Richtung genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.
Für Einzelmaßnahmen wurden folgende Fördergrenzen festgelegt:
Sie benötigen weitere umfassende Informationen?
Sie benötigen eine Beratung oder Unterstützung? Das Team der FILCOM GmbH steht Ihnen gerne bei der Beantragung Ihrer Fördermittel für Kompressoren sowie für Schraubenkompressoren zur Verfügung.
UNSERE GESCHÄFTSZEITEN
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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR BAFA-FÖRDERUNG VON KOMPRESSOREN
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