BAFA-FÖRDERUNG

Aktueller Förderzuschuss erhöht sich auf max. 50 %.

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BIS ZU 50 % STAATLICHE FÖRDERUNG

FÜR KOMPRESSOREN FÜR INDUSTRIELLE ANWENDUNGEN

Die erfolgreiche „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird zum 01. November 2021 um neue Fördermöglichkeiten für Ressourceneffizienz und Transformationskonzepte ergänzt. Neben einer Erweiterung des Moduls 4 um den Fördertatbestand der Ressourceneffizienz wird das Förderprogramm zudem um ein fünftes Modul ergänzt – der Förderung von Transformationskonzepten. Darüber hinaus werden Maßnahmen für die außerbetriebliche Abwärmenutzung zukünftig mit einem erhöhten Fördersatz gefördert und es erfolgt u.a. eine Erhöhung des Förderdeckels für KMU.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verlängert das Programm bis zum 30.06.2024 im Zuge der Novellierung, mit Option bis zum 31.12.2026.

BAFA-Förderung von Drucklufttechnik
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Mit staatlicher Förderung Kosten sparen

Die BAFA-Richtlinie für Investitionsförderungen zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien ist verlängert worden.

Bis zum 30.06.2024 können Sie laut der BAFA-Richtlinie für Investitionsförderungen zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien einen BAFA-Förderantrag stellen. Wird dieser genehmigt, können bis zu 50 % der Investitionskosten vom Staat zurückerstattet werden.

Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit und tauschen Sie Ihr Altgerät gegen einen neuen Kompressor aus und profitieren Sie dabei von der staatlichen Förderung. Der Vorteil liegt ganz klar auf der Hand: Sie schützen mit einem neuen Druckluftsystem die Umwelt dank eines neuen energieeffizienten Gerätes. Außerdem werden die Energiekosten durch den Einsatz eines energieeffizienteren Gerätes dauerhaft gesenkt und Sie erhalten durch die Investitionsförderung 50 % der Kosten vom Staat wieder zurück.

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Zuschuss für effiziente Druckluft

Geförderte Maßnahmen im Rahmen des Moduls 4 sind ab sofort technologieoffen und nicht mehr technologiegebunden. Es entfällt das zusätzliche Formular „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beim BAFA-Antrag auf Förderung von Querschnittstechnologien im Modul 1. Es kann somit mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme – auf eigenes finanzielles Risiko – nach Eingang im BAFA begonnen werden oder aber erst die Entscheidung (Zuwendungsbescheid) abgewartet werden.

Mit bis zu 40 % werden Ersatz- oder Neuanschaffungen von Druckluftanlagen (Schraubenkompressoren und die KAESER Kolbenkompressoren i.Comp 8 & 9) und Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen, Kompressoren mit Drehzahlregelung, Dämmungen von Anlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung gefördert. Hierzu zählen Erstinvestitionen in ein Ultraschallmessgerät zum Auffinden von Leckagen (Leckage-Messgerät).

ACHTUNG:

Ein Antrag bei der BAFA ist die Voraussetzung für Fördermittel. Die Bestellung Ihres Kompressors ist nach Erhalt des Zuwendungsbescheids (ca. 2 – 6 Wochen) ohne Probleme möglich.

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Welche Technologien werden durch die BAFA gefördert?

HOCHEFFIZIENTE KOMPRESSOREN

  • Hocheffiziente Kompressoren mit Drehzahlregelung
  • Hocheffiziente Kompressoren ohne Drehzahlregelung, wenn der Kompressor mit geringer Schalthäufigkeit und geringem Leerlaufanteil betrieben wird.
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ÜBERGEORDNETE STEUERUNG BEI MEHREREN KOMPRESSOREN

  • Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation
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ULTRASCHALLMESSGERÄT

  • Die Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) in Kombination mit einer im Vorfeld genannten Maßnahme bzgl. effizienter Drucklufterzeugung.

WÄRMERÜCKGEWINNUNG

  • Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
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Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag erfüllt werden?

HOCHEFFIZIENTE KOMPRESSOREN

Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 4 und 15 bar Überdruck liegen. Der Kompressor muss in Abhängigkeit des Druckniveaus eine Effizienz bei der Drucklufterzeugung gemäß dem mittleren spezifischen Leistungswert nach den Tabellen 2 und 3 (siehe Merkblatt Modul 1 – Querschnittstechnologien). Der spezifische Leistungswert ist nach den Vorgaben der ISO 1217:2009 Annex C/E zu ermitteln. Kältetrockner sind bei der Bestimmung nicht zu berücksichtigen. Bei drehzahlgeregelten Kompressoren wird die spezifische Leistungsaufnahme bezogen auf den Bestpunkt ermittelt.

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ÜBERGEORDNETE STEUERUNG BEI MEHREREN KOMPRESSOREN

Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs (z.B. Betrieb in gemeinsamen Druckband) übernehmen.

ULTRASCHALLMESSGERÄT

Die Förderung erfolgt ausschließlich in Kombination mit einer anderen geförderten Maßnahme gemäß Ziff. 1.4. Je Antragssteller wird maximal ein Leckagegerät mit Netto-Investitionskosten von maximal 500 Euro förderfähig.

WÄRMERÜCKGEWINNUNG

Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.

INFO

Technologien, die auf breiter Ebene d.h. in vielen Wirtschaftssektoren und über viele Wertschöpfungsketten hinweg für einen gesamtwirtschaftlichen Strukturwandel sorgen sind s.g. Querschnittstechnologien. Sie gehen mit erheblichen Produktivitäts-Effekten und einer beispielhaften Energieeffizienz einher, wie es bei den förderfähigen Kompressoren der Fall ist.

BAFA-Querschnittstechnologien

Verfahrensablauf

Vom Antrag bis zur Auszahlung der BAFA-Förderung

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Merkmale und Kriterien

MODUL 1: HOCHEFFIZIENTE QUERSCHNITTSTECHNOLOGIEN

  • Mit einer BAFA-Förderung von bis zu 200.000 Euro (je Standort) kann rechnen, wer sein bestehendes Druckluft-System optimiert, erweitert, ersetzt oder sogar in ein komplett neues System investieren möchte.
  • Im Vergleich zur Förderung von Einzelmaßnahmen, kann in der systemischen Optimierung nicht nur der Kompressor sondern zusätzlich auch noch die komplette Peripherie wie z.B. Kältetrockner, Filter, Druckluftbehälter, Wärmerückgewinnung und Druckluftnetz inkl. Montage zu 30 % gefördert werden. Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) und Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) erhalten auf die bisher möglichen 40 % Förderzuschuss zusätzlich einen Bonus in Höhe von weiteren 10 %. Somit ist ein Zuschuss von max. 50 % möglich.
  • Mittlere Unternehmen erhalten weiterhin max. 40 % Förderzuschuss.
  • Größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) erhalten nun 30 % Zuschuss.
  • Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein maximaler Förderbetrag von 200.000 Euro.
  • Geförderte Nebenkosten dürfen 30 % der Investitionssumme nicht überschreiten.
  • Auf Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes durch einen Energieberater (BAFA-Zulassung) wird der Ersatz sowie die Neuanschaffung förderfähiger Querschnittstechnologien bei der Optimierung technischer Systeme bezuschusst.
  • Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung der Systemanbindung zu verbessern.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Rahmen der Verbesserung der Gesamt-Energieeffizienz auch mindestens ein neuer Kompressor im System mit angeschafft wird.
  • Nur Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro können von der BAFA-Förderung profitieren.
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MODUL 4: ENERGIEBEZOGENEN OPTIMIERUNG VON ANLAGEN UND PROZESSEN

  • Investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen werden gefördert.
  • Die geförderten Maßnahmen sind in diesem Rahmen technologieoffen (z.B. Gebläse). Ein qualifiziertes Einsparkonzept durch einen Energieberater (BAFA-Zulassung), durch das Unternehmen selbst (DIN EN 50001) oder EMAS – zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem ist hierfür die Voraussetzung. Die Energieeinsparung muss nachgewiesen werden, es sind jedoch keine 25 % mehr nötig.
  • Kleine Unternehmen (bis 50 Beschäftigte) und Kleinstunternehmen (bis 10 Beschäftigte) erhalten auf die bisher möglichen 40 % Förderung zusätzlich einen Bonus in Höhe von weiteren 10 %. Somit ist ein max. Zuschuss von 50 % möglich. Der Investitionszuschuss orientiert sich im Modul 4 an der CO2-Einsparung. Diese beträgt ab sofort max. 1200 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr für Kleine und Kleinstunternehmen.
  • Für mittlere Unternehmen beträgt der Investitionszuschuss max. 40 %. Max. 900 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO 2. Höhe der Nebenkosen ist nicht gedeckelt. Maximaler Förderbetrag beläuft sich auf 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
  • Größere Unternehmen (ab 500 Beschäftigte) erhalten nun 30 % Zuschuss. Der Investitionszuschuss beträgt max. 500 Euro pro eingesparte Tonne CO2 pro Jahr.
  • Pro Vorhaben gilt für dieses Modul ein Investitionszuschuss von maximal 15 Millionen Euro.
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Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Damit Fördermittel beantragt werden können, müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Der Nachweis des Bestpunktes bei drehzahlgeregelten Kompressoren erfolgt durch den Hersteller.
  • Der Nachweis der Wärmerückgewinnung ist über eine Berechnung eines Sachverständigen oder Herstellers auf Grund der Produktdatenblätter des Wärmetauschers und Kompressors zu erbringen.
  • Der Nachweis der übergeordneten Steuerung.

INFO

Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen oder im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind, sind berechtigt für einen Antrag und einen Zuschuss. Hierzu zählen private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und Contractoren, die in dieser Richtung genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.

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Welche Fördergrenzen gibt es bei Einzelmaßnahmen?

Für Einzelmaßnahmen wurden folgende Fördergrenzen festgelegt:

  • Förderfähig und damit berechtigt für einen Zuschuss sind dabei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation.
  • Die Förderung ist auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Als Vorhaben gilt die Summe aller Einzelmaßnahmen an einem Standort.
  • Die Höhe der Förderung der Nebenkosten entspricht maximal 30 % der Investitionskosten.

Ihre Ansprechpartner

Sie benötigen eine Beratung oder Unterstützung? Das Team der FILCOM GmbH steht Ihnen gerne bei der Beantragung Ihrer Fördermittel für Kompressoren sowie für Schraubenkompressoren zur Verfügung.

UNSERE GESCHÄFTSZEITEN

Montag bis Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr / 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR BAFA-FÖRDERUNG VON KOMPRESSOREN

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Antwort

Modul 1 beinhaltet folgende Produkte:

  • Schraubenkompressor (Standard Anlage, frequenzgeregelte Anlage, Anlage mit angebauten Trockner bzw. stationäre Anlagen / Komplett-Systeme)
  • Übergeordnete Steuerung
  • Wärmerückgewinnung (die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen)
Antwort
  • Wenn 2 Kompressoren benötigt werden um den Druckluftbedarf zu decken, dann können auch 2 Kompressoren gefördert werden.
Antwort
  • Der Trockner als einzelne Anlage ist NICHT förderfähig, kauft der Kunde aber einen Schraubenkompressor mit passendem Kältetrockner (Förderfähigkeit des Kompressors nach Tabelle 4 vorausgesetzt) ist der passende Trockner in Kombination mit dem Kompressor förderfähig, die spezifische Leistung wird aber nur vom Kompressor betrachtet – das Gleiche gilt für T-Anlagen und Kombinationstrockner, wie z.B. beim HYBRITEC.
Antwort
  • Die übergeordnete Steuerung für die Drucklufterzeugung wird als eigenständige Querschnittstechnologie angesehen und ist somit in beiden Fällen förderfähig.
  • Eine übergeordnete Steuerung ist sogar ohne Investition in Drucklufterzeuger, als übergeordnete Steuerung für bereits vorhandene Kompressoren, förderfähig.
Antwort
  • Nein, da Komplettanlagen als Ganzes förderfähig sind.
  • Aufbereitungskomponenten sind nur in Modul 4 förderfähig.
Antwort
  • Nein, dieser ist im Modul 1 nicht förderfähig, jedoch im Rahmen des Moduls 4.
Antwort
  • Mit Beginn der neuen Richtlinie zum 01.01.2019 ist nicht mehr nur ein Investitions-Zuschuss (BAFA), sondern auch ein „Kredit“ möglich (KFW). Hier handelt es sich um einen Tilgungszuschuss.
  • Weitere Informationen finden Sie bei:
www.kfw.de
Antwort
  • Ab sofort entfällt das zusätzliche Formular „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beim BAFA-Antrag auf Förderung von Querschnittstechnologien im Modul 1. Sie können somit mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme – auf eigenes finanzielles Risiko – nach Eingang im BAFA beginnen oder aber erst die Entscheidung (Zuwendungsbescheid) über den Antrag abwarten.
Antwort
  • Die Fachunternehmererklärung ist Bestandteil des Verwendungsnachweisverfahrens.
  • Die Fachunternehmererklärung ist durch den Installateur (z.B. Subunternehmer) auszufüllen und zu unterschreiben. Sollten zwei oder mehrere Installateure beauftragt worden sein, muss die Fachunternehmererklärung per Kopie von jedem der Installateure ausgefüllt werden. Der Fachunternehmer bestätigt die Richtigkeit der Angaben in der vom Unternehmen geltend gemachten Rechnung bezüglich der von ihm installierten Querschnittstechnologien.
Antwort
  • Der Antrag aus dem Jahr 2018 kann nur storniert werden, wenn noch keine rechtsverbindliche Bestellung erfolgt ist. Ist dies der Fall, muss der Kunde den Antrag bei der BAFA stornieren.
  • Sollte die Bestellung der Anlage schon erfolgt sein. darf der Antrag nicht storniert werden. Sollte dies dennoch geschehen, kann die BAFA rechtliche Schritte einleiten.
Antwort
  • Die Kopien der Rechnungen müssen Aufschluss über die Nettoinvestitionskosten der Querschnittstechnologie(n) (z.B. Einzelmaßnahme Schraubenkompressor) geben.
  • Die Installations- und Planungskosten (netto) müssen separat ausgewiesen werden.
  • Die Lohnkosten sind von den Materialkosten getrennt auszuweisen.
Antwort
  • Planungs- und Installationskosten sind max. 30 % förderfähig, dürfen aber einen Anteil von 30 % der Netto-Investitionssumme nicht übersteigen. In diesem Fall werden 30 % der Nettoinvestitionssumme mit 30 % gefördert.
  • Förderfähige Installationskosten beinhalten insbesondere die Ausgaben für die Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage.
  • Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme (z.B. Einzelmaßnahme Schraubenkompressor) stehen.
  • Planungs- und Installationsleistungen müssen von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein. Eigenleistungen des Antragsstellers sind nicht förderfähig; eine Ausnahme von dieser Regelung besteht für Energiedienstleistungsunternehmen.
Antwort
  • Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage.
  • Mittels elektronischem Verwendungsnachweisformular sowie
  • Fachunternehmererklärung, die durch den jeweils verantwortlichen Installateur auszufüllen und zu unterschreiben ist.
  • Nachweis der Ausgaben der installierten Investition sowie Planung und Installation mittels hochzuladenden Rechnungen. Es sind die tatsächlich realisierten Ausgaben ohne Mehrwertsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt), inklusive Skonti (auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden) und Rabatte abzugeben.
  • Darüber hinaus muss eine tabellarische Belegübersicht beigefügt werden, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind. Aus dieser Belegliste müssen Tag, Empfänger sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
  • Erklärung des Antragsstellers über die Nicht-Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel zur Förderung der Maßnahme
  • Bei einer Förderung nach 5.4 ist darüber hinaus die Bestätigung durch einen qualifizierten Energieberater oder des zuständigen unternehmensinternen Sachverständigen (sofern das antragsstellende Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt) zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Einsparkonzeptes erforderlich.
  • Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben.